E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Hartz-IV-Empfänger wird weitere Übergangsfrist zur Kostensenkung der Miete gewährt

Arbeitet ein Sozialhilfeempfänger zwischenzeitlich wieder, kann ihm nach dem Verlust seines neuen Jobs eine weitere Übergangsfrist zur Kostensenkung der Miete zugestanden werden, wenn es die Umstände des Einzelfalls erfordern.

Im vorliegenden Fall lebte ein Mann nach Auszug von Frau und Kind alleine in einer großen Wohnung. Nachdem er arbeitslos geworden war und Hartz IV bezog, forderte ihn das Jobcenter auf, seine Wohnkosten innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten zu senken. Durch die Untervermietung an eine Studentin kam der Sozialhilfeempfänger dem auch nach. Nachdem er einen neuen Job gefunden hatte, konnte er sich die Wohnung auch wieder alleine finanzieren. Den neuen Job verlor er jedoch noch während der Probezeit. Das Jobcenter wollte ihm jetzt jedoch nicht mehr die teure Wohnung finanzieren und übernahm nur noch die Kosten für eine angemessene Miete.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gewährte dem Hartz-IV-Empfänger eine weitere Übergangsfrist von drei Monaten. Aufgrund der kurzfristigen Kündigung benötige er für die Mietkostensenkung eine weitere Vorlaufzeit.
 
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil LSG Niedersachsen Bremen L 11 AS 561 18 B ER vom 27.07.2018
Normen: § 22 Abs. 1 S. 1, S. 3 SGB 2
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de