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Rechtsanwälte Bottrop

Unversicherter Glatteistest

Das Prüfen der Fahrbahn auf Glatteis ist nicht versichert.

Im vorliegenden Fall wollte sich ein Arbeitnehmer mit seinem Auto auf den Weg zu seiner Arbeitsstätte machen. Bevor er sich ins Auto setzte, verließ er jedoch sein Grundstück, um auf der öffentlichen Straße die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Auf dem Weg zurück zu seinem auf seinem Grundstück parkenden Auto, stürzte er jedoch, wodurch sein Arm verletzt wurde.

Das Bundessozialgericht kam zu der Entscheidung, dass dies keinen versicherten Arbeitsunfall darstelle, da der Arbeitnehmer seinen Arbeitsweg durch das Betreten der öffentlichen Straße unterbrochen hatte. Das Prüfen der Fahrbahn sei dabei lediglich eine Vorbereitungshandlung, für die keine rechtliche Pflicht bestanden hatte.
 
BSG, Urteil BSG B 2 U 3 16 R vom 23.01.2018
Normen: § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB 7
[bns]

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