E-Mail 0 20 41 - 7 66 94 26 Kontakt
Rechtsanwälte Bottrop

Hepatitis C bei Berufstätigen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko stets Berufskrankheit

Verfügen Berufstätige aufgrund der von ihnen ausgeübten Tätigkeit über ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit Hepatitis C, so ist stets davon auszugehen, dass sie sich die Infektion im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zugezogen haben.


Geklagt hatte eine infizierte Krankenschwester, die sich an einer Infusionsnadel gestochen hatte und danach an Hepatitis C erkrankte, welches zu einer schweren Schädigung der Leber bis hin zu Leberkrebs führen kann. Die zuständige Versicherung verweigerte einen finanziellen Ausgleich der Folgen und begründete ihre Weigerung mit dem Umstand, dass der mit der Infusionsnadel behandelte Patient nicht unter der Krankheit leiden würde, eine Berufskrankheit somit nicht gegeben wäre. Zu Unrecht, wie die Richter am Bundessozialgericht urteilten.

Nach ihrer Auffassung sei bei Arbeitnehmern der Wohlfahrt, im Gesundheitswesen und Laboratorien mit erhöhter Infektionsgefahr stets aufgrund einer gesetzlichen Vermutung davon auszugehen, dass die Betroffenen sich die Infektion im Beruf zugezogen haben. Entsprechend muss die Unfallversicherung auch ihre Zahlungen leisten.
 
Bundessozialgericht, Urteil BSG B 2 U 30 07 R vom 02.04.2009
Normen: BKV Anl. Nr. 3101
[bns]

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Top Anwalt! Kompetent, transparent, ehrlich und verständnisvoll. Sowohl die Beratung vor Ort, als auch die Telefoninterviews waren immer einwandfrei! Hier wird der Mensch noch ernst genommen und nicht als "Zahlungsquelle" abgearbeitet. Ich kann und werde Herrn Metzlaff immer weiterempfehlen!

Google

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung
Herr Metzlaff hat mich in einem Arbeitsprozess, der bis zum ALG HAMM ging, vertreten, und alle Prozessstufen gewonnen. Er ist unglaublich empathisch und engagiert. Im Prozess handelt er überlegend und dadurch überlegen.

Es gibt keinen besseren Anwalt als H. Metzlaff!!! Ich bin ihm sehr dankbar!!

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr RA Metzlaff überzeugt mit Kompetenz und Weitblick. Herr Metzlaff hat meinen früheren Arbeitgeber der mich nach 10Jahren in der Coronazeit los werden wollte in die Mangel genommen und eine wirklich üppige Abfindung ausgehandelt. Seine stete Zuversicht gab mir Kraft. Dankeschön.....und wirklich empfehlenswert. Mittlerweile vertritt Herr Metzlaff meine Ehefrau gegen den Deutschen Renten Bund mit absehbaren Erfolg.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Mit Herrn Metzlaff erfuhren wir eine sehr schnelle, kompetente und unkomplizierte Beratung bzw. Hilfe. Besonders positiv hervorzuheben ist seine ständige Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit. Deshalb wäre Herr Metzlaff auch weiterhin für uns immer die erste Wahl, wenn es um einen Rechtsbeistand geht.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Herr Metzlaff ist nicht nur sehr sympathisch, viel mehr ist er unglaublich kompetent. Er war immer erreichbar, hat eine sehr gute Abfindung für mich ausgehandelt und ich war zu jeder Zeit gut informiert. Auch das Team war immer freundlich. Ich bin mehr als zufrieden und empfehle Herrn Metzlaff uneingeschränkt weiter.

Anwalt.de

Anwalt Arbeitsrecht Bottrop Bewertung

Kann nur sagen Herr Metzlaff ist ein sehr kompetenter, herzlicher und fachlich toller Anwalt. Meine Ängste die ich Arbeitsrechtlich hatte konnte er mir schnell nehmen hat mich juristisch sehr gut beraten. Sollten meinerseits noch Fragen bestehen, hat Herr Metzlaff angeboten dass ich mich jeder Zeit melden kann und er mir die nötige Hilfe anbietet. Es ist für einen Laien wie mich sehr beruhigend wenn man einen so tollen Anwalt an seiner Seite weiß. Vielen lieben Dank.

Anwalt.de